FAQ
Arzneimittelstatus
Verordnung
Gilt die Zulassung von VESOXX® für traumatische und nicht-traumatische Rückenmarksverletzungen?
Die Zulassung von VESOXX® wurde für „spinal cord injury“ erteilt. Damit ist (gemäss der International Spinal Cord Society (ISCoS)) sowohl die Behandlung von Patienten mit traumatischer als auch mit nicht-traumatischer, krankheitsbedingter Rückenmarksverletzung mit VESOXX® von der Zulassung abgedeckt.
Wie wird VESOXX® verordnet?
VESOXX® (1 mg/ml Oxybutynin-HCl) wird als 100×10-ml-Fertigspritze verordnet. Der Pharmacode von VESOXX® lautet: 1102520.
In der Vergangenheit war die Verordnung von rezepturmässig hergestelltem Oxybutynin für die intravesikale Instillation gängige Praxis (ohne dass nennenswerte Probleme auftraten). Was hat sich jetzt geändert?
Mit VESOXX® ist jetzt erstmalig in der Schweiz intravesikales Oxybutynin als zugelassenes Fertigarzneimittel auf dem Markt. Somit ist die Sicherheit, Wirksamkeit und pharmazeutische Qualität im Rahmen eines förmlichen Zulassungsverfahrens geprüft und bestätigt worden.
Dosierung
Ist die 10-ml-Spritze für alle Patienten geeignet?
Ja. Aufgrund der aufgedruckten Skalierung können alle erforderlichen Mengen bis 10 ml patientenindividuell instilliert werden.